Holz sicher schützen
Gegen Holz zerstörende Pilze und Fäulnis setzen Sie so genannte biozide Holzschutzprodukte ein. Zum Schutz gegen Sonne und Feuchtigkeit beschichten Sie Holzoberflächen im Freien mit Lasuren oder Holzfarben. Diese Holzschutzmittel sorgen für den so genannten physikalischen Holzschutz.
So viel Schutz wie möglich, so wenig Chemie wie nötig
Während früher generell hoch wirkstoffhaltige Produkte eingesetzt wurden, um die Lebensdauer des Holzes zu verlängern, setzt man heute auf den zielgerichteten, so genannten selektiven Holzschutz.
Das heißt: Durch Auswahl der optimalen Holzart, die richtige Konstruktion und Nutzung des physikalischen Holzschutzes lässt sich chemischer Holzschutz so weit wie möglich reduzieren.
Die meisten im Außenbereich verbauten Hölzer müssen geschützt werden. Doch verwenden Sie stark biozidhaltige Holzschutzprodukte nur dort, wo sie unbedingt nötig sind, nämlich vor allem bei rohen Nadelhölzern (z.B. Kiefer, Fichte). Im Innenbereich verwendetes Holz benötigt überhaupt keinen Holzschutz.
Gegen holzschädigende Einflüsse imprägnieren
Nicht jedes Holz hält starken Witterungsbedingungen Stand. Oft werden im Garten nicht resistente Nadelhölzer eingesetzt. Diese müssen vorbeugend mit einer entsprechenden Holzgrundierung (Imprägnierung/Bläueschutz) vorbehandelt werden und erhalten erst danach die dekorative Lasur- oder Lackschicht.
Eine imprägnierende, farblose Grundierung dringt besonders tief in das Holz ein, da sie keine Pigmente enthält, die die Holzporen verstopfen können. Die in ihr enthaltenen, bioziden Wirkstoffe schützen so gefährdete Hölzer wirksam gegen Bläue und Schimmel. Jedes Holzschutzmittel wirkt jedoch nur dann, wenn die vorgeschriebene Wirkstoffmenge aufgebracht wird. Dazu sind in der Regel vier Anstriche erforderlich.
Imprägnierung durch den Holzlieferanten
Manche Hölzer sind schon vom Holzlieferanten durch bestimmte Imprägnierverfahren wie Kesseldruckimprägnierung gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten geschützt.
Das RAL-Gütezeichen ?Imprägnierte Holzbauelemente? bietet Gewissheit über die Qualität der Imprägnierung. Die so imprägnierten Hölzer können je nach Wunschfarbton meist direkt mit Lack oder Lasur versehen werden.
Wer auf Nummer sicher gehen will, trägt zusätzlich noch eine Holzgrundierung auf, denn nicht immer schützt die Kesseldruckimprägnierung vor Bläuepilzen.
Die dekorative Schutzschicht
Als dekorative Außenschicht und physikalische Schutzschicht tragen Sie eine Dünnschichtlasur, Dickschichtlasur oder Holzfarbe auf. Diese verhindert durch Sonnenlicht hervorgerufenes Abwittern (Ligninabbau) und schützt das Holz vor Feuchtigkeit.
Wasserabweisende Bestandteile und UV-Strahlen blockende Pigmente in den Produkten sorgen für Wetterbeständigkeit. Gleichzeitig sind sie wasserdampfdurchlässig, so dass die Holzfeuchte nach außen verdunsten kann.
Nur eine ausreichend pigmentierte Lasur oder Farbe bietet einen ausreichenden UV-Schutz. Ausnahme ist die transparente Lasur Bondex Farblos für Außen, die dank speziell entwickelter, neuartiger UV-Blocker das Holz auch ohne Farbpigmente wirksam schützt.
Eine praktische Lösung, um die dekorative Lasurschicht mit tiefenwirksamer Grundierung zu verbinden, ist zum Beispiel die Bondex Imprägnier-Lasur 2 in 1.
Beschichtung regelmäßig inspizieren
Der Schutz von Holzflächen ist nur dauerhaft, wenn die Beschichtung intakt ist. Deshalb muss sie regelmäßig inspiziert und gewartet werden. Abhängig von Holz, Schichtdicke, Pigmentierung und Außeneinfluss sollten Dünnschichtlasuren generell alle zwei bis drei Jahre, Dickschichtlasuren alle drei bis fünf Jahre und deckende Beschichtungen alle fünf bis sieben Jahre erneuert werden.
Bei verwitterten Holzoberflächen das Holz nie direkt überstreichen. Vergraute Holzfasern bleiben im Anstrich und ragen aus der Oberfläche hinaus. Sie wirken wie Dochte und ziehen weitere Feuchtigkeit ins Holz. Dadurch verliert der Anstrich seine Haftung und blättert ab. Für einen tragfähigen Untergrund muss das graue, verwitterte Holz vor dem Anstrich bis auf den rohen, hellen und gesunden Untergrund abgeschliffen werden.
Sicherer Umgang mit Holzschutzmitteln
Seit Mitte 2004 müssen die in Holzschutzmitteln enthaltenen bioziden Wirkstoffe auf dem Etikett ausgewiesen sein. Dies verordnet die EU-Biozidrichtlinie. Deren Anforderungen an Holzschutzmittel sind:
- Sie sind bei sachgerechter Anwendung hinreichend wirksam.
- Sie haben keine schädigenden Einfluss auf Mensch und Umwelt.
- Warnhinweise und Sicherheitstipps sind eindeutig aufgeführt.
Amtlich geprüfte Holzschutzmittel sind erkennbar am RAL-Gütezeichen „Holzschutzmittel“.
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